Beitragssatzung
Jahresbeitrag für Körperschaften
Gebietskörperschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts und gemeinnützige Vereine 160 EUR
Jahresbeitrag für sonstige Mitglieder
- Unternehmen und Einrichtungen mit bis zu 5 Beschäftigten 100 EUR
- Unternehmen und Einrichtungen mit bis zu 15 Beschäftigten 160 EUR
- Unternehmen und Einrichtungen mit mehr als 15 Beschäftigten 220 EUR
- Natürliche Personen 50 EUR
Der einmalige Aufnahmebeitrag beläuft sich unverändert auf 100 EUR
Über eine Minderung des Jahresbeitrages in Härtefällen kann der Vorstand auf Basis eindeutiger Unterlagen über die finanzielle Situation des Vereinsmitgliedes befinden.